Ab 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung 2025/40) unmittelbar – ohne Übergangsfrist für Kleinbetriebe.
Ausweitung: Nachhaltigkeits-berichterstattung
Die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden ausgeweitet. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird umgesetzt.
Neue Richtlinie: Nachhaltigkeits-berichterstattung
Die EU-Kommission veröffentlichte im April 2022 den Entwurf einer neuen Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.











