Ausweitung: Nachhaltigkeits-berichterstattung

Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden ausgeweitet

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird umgesetzt

Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Die neuen Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden Ende November vom Rat genehmigt. Sie werden nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und danach in Kraft treten. Die neuen Vorschriften müssen 18 Monate später von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Mit der neuen Richtlinie werden detailliertere Berichtspflichten eingeführt und dadurch sichergestellt, dass große Unternehmen und börsennotierte KMU über Nachhaltigkeitsaspekte wie Umweltschutzmaßnahmen, soziales Engagement, Menschenrechte und Governance Bericht erstatten müssen.

Die Umsetzung der Verordnung soll in vier Phasen erfolgen:

  1. Unternehmen, die bereits jetzt unter die Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen fallen, müssen ab 2025 über das vorangegangene Geschäftsjahr Bericht erstatten.
  2. Große Unternehmen, die derzeit nicht der Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen unterliegen, werden das ab 2026 tun.
  3. Für börsennotierte KMU (Ausnahme von Kleinstunternehmen), kleine Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen gilt die Richtlinie ab 2027.
  4. Unternehmen aus Drittländern, die ein Tochterunternehmen oder eine Zweigniederlassung in der EU haben und bestimmte Schwellenwerte überschreiten, werden ab 2028 über das vorangegangene Geschäftsjahr Bericht erstatten müssen.

CSR-Gütesiegel für Druckereien

Das vom Verband Druck Medien entwickelte CSR-Gütesiegel für Druckereien basiert auf den Grundlagen der internationalen Norm ISO 26000 sowie der ÖNorm 192500, deren Standards für die Druckbranche übersetzt wurden. Es dient nicht nur zur Vorbereitung auf zunehmende Regulierungen im Bereich Nachhaltigkeit sondern erhöht auch die Wahrscheinlichkeit des Erhalts von Aufträgen berichtspflichtiger Unternehmen.

Foto © pixabay

2023-01-18T10:47:03+01:0015. Dezember 2022|

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