Der VDMÖ begrüßt die Entscheidung des EU-Parlaments, den Start der EUDR zu verschieben und Unternehmen in den nachgelagerten Lieferketten zu entlasten.
Neue Lehrlingseinkommen
Für gewerbliche Lehrlinge ab 1. Juni 2024
Wie in den letzten Jahren hat das Bundeseinigungsamt auf Basis des § 26 ArbVG neue Lehrlingseinkommen für gewerbliche Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern festgesetzt.
Das Lehrlingseinkommen beträgt ab 1. 6. 2024 monatlich, 14 x im Jahr:
im 1. Lehrjahr: 675,00 €
im 2. Lehrjahr: 1.024,10 €
im 3. Lehrjahr: 1.534,10 €
im 4. Lehrjahr: 1.851,50 €
Link zur Verordnung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012631
Bild © Andi Weiland










