Wie in den letzten Jahren hat das Bundeseinigungsamt auf Basis des § 26 ArbVG neue Lehrlingseinkommen für gewerbliche Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern festgesetzt.
AGB für die Druckbranche und Technische Richtlinien
Verband Druck Medien macht die AGB für die Druckbranche und die Technische Richtlinien öffentlich zugänglich.