Am 29.09. wird gewählt! Deshalb hat sich der Verband Druck Medien angeschaut, ob die österreichischen Parteien bei der Produktion ihrer Wahlplakate österreichische Druckereien gewählt haben.
AGB für die Druckbranche und Technische Richtlinien
Verband Druck Medien macht diese öffentlich zugänglich
Die vom Verband Druck Medien gemeinsam mit der Kanzlei CMS entwickelten allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Druckbranche in Österreich und die dazugehörigen Technischen Richtlinien wurden als Grundlage für die Vertragsgestaltung mit Druckereien entwickelt. Dabei wurde der typische Stand der Technik und der Vertragsgestaltung dokumentiert und die branchenüblichen Gepflogenheiten festgehalten.
Diese AGB und die Technischen Richtlinien des Verbandes sind die Nachfolgerinnen der „Liefer- und Zahlungsbedingungen für das graphische Gewerbe in Österreich“.
Die technischen Richtlinien sollen dabei die Kommunikation zwischen Kund:innen und Druckerei vereinfachen. Sinn der Richtlinien ist, in einem arbeitsteiligen Druckprozess durch klare Schnittstellendefinitionen ein Druckprodukt auf einem vorhersehbaren Qualitätsniveau zu erzeugen.
Es sollen dabei keineswegs praxisferne breite Toleranzen ungenaues Arbeiten einer Druckerei rechtfertigen, umgekehrt sollen übertriebene Kund:innen-Forderungen auf ein technisch mögliches Maß konzentriert werden.
Die Richtlinien definieren dabei auf der einen Seite die Anforderungen an beigestellte Daten, die notwendig sind, um optimale Druckergebnisse zu erreichen. Die Richtlinien definieren ebenfalls, welche Qualität im Druck und in der Endfertigung typischerweise zu erreichen ist und mit welchen Toleranzen produziert werden kann.
Sind die AGB und die Technischen Richtlinien dadurch „Unternehmensbräuche“ nach § 346 UGB?
Nein, diese AGB und die Technischen Richtlinien müssen immer ausdrücklich vereinbart werden, um Gültigkeit zu erlangen. Auch ein Hinweis nach Vertragsabschluss, z.B. am Lieferschein reicht nicht.
Ein Unternehmensbrauch entsteht durch die „einheitliche, freiwillige und dauerhafte tatsächliche Übung beteiligter Verkehrskreise“. Das ist im Bereich der Druckereien nur wenig der Fall. Eine Liste aller in Österreich festgestellten Unternehmensbräuche finden Sie hier: Handelsbrauch-Liste
Vorteil der Veröffentlichung der AGB und der Technischen Richtlinien
Die durch die Veröffentlichung der AGB und der Technischen Richtlinien und ihrer Nutzung in der Praxis wird sich in wenigen Fällen ein Unternehmensbrauch entwickeln. Dennoch ist anzunehmen, dass im Falle von Streitigkeiten die Sachverständigen insbesondere die Technischen Richtlinien als branchenüblich ansehen werden, sodass für Druckereien eine gewisse Rechtssicherheit entstehen wird.
Download der AGB und der Technischen Richtlinien
Die AGB und die Technischen Richtlinien finden Sie in unserem Download-Bereich unter der Rubrik Presse.
Mitmachen lohnt sich
Gerade die technischen Möglichkeiten der Branche ändern sich laufend. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wenn Sie also typische technische Toleranzen für Fertigungsverfahren kennen, die die Technischen Richtlinien ergänzen können, senden Sie uns diese bitte an verband@druckmedien.at!
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