Der VDMÖ begrüßt die Entscheidung des EU-Parlaments, den Start der EUDR zu verschieben und Unternehmen in den nachgelagerten Lieferketten zu entlasten.
Information gem. § 19 Abs 3 AStG
Alternative Streitbeilegung Gesetz - Online Geschäfte
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.









