Ab 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung 2025/40) unmittelbar – ohne Übergangsfrist für Kleinbetriebe.
Information gem. § 19 Abs 3 AStG
Alternative Streitbeilegung Gesetz - Online Geschäfte
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.










