AGB VDM oe2022-03-16T09:57:52+01:00

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahme- und Stornobedingungen | Veranstaltungen

1. Absage von Veranstaltungen
Wir behalten uns das Recht vor, die Veranstaltung im Falle höherer Gewalt auch kurzfristig abzusagen (z. B. aufgrund verschärfter Corona-Vorschriften oder bei zu geringer Anzahl von Interessent:innen). Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.

2. Änderungen im Veranstaltungsablauf
Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, stehen Ihnen beim Wechsel von Referent:innen, Verschiebungen im Ablaufplan, Änderung des Veranstaltungsformats (z. B. von einer Präsenzveranstaltung auf eine Online-Veranstaltung oder Hybrid-Veranstaltung) etc. keinerlei Ansprüche zu. Insbesondere sind Sie weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts berechtigt. Unsere Haftung bzw. die Haftung unserer Vertragspartner:innen im Zusammenhang mit der Veranstaltung (z. B. Eigentümer:in der Veranstaltungsräume etc.) für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

3. Stornierung
Stornierungen müssen schriftlich per Post oder E-Mail an verband@druckmedien.at erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei einer Stornierung ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % und ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Kostenbeitrages verrechnen müssen. Wenn Sie uns Ersatzteilnehmer:innen nennen, entfällt die Stornogebühr.

4. Kosten
Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Zahlung
Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.

6. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 0,4 % p.M und Mahnspesen zu verrechnen. In der Folge wird ein Inkassoinstitut mit der Forderungseinziehung beauftragt eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Neben diesen Kosten gehen auch sämtliche beim Inkassoinstitut anfallenden Kosten zu Lasten der schuldhaft in Zahlungsverzug geratenen Kund:innen. Die verrechneten Kosten müssen der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen.

7. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Wien.

8. Kund:inneninformation
Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass im Rahmen der Veranstaltung von uns bzw. von einem von uns beauftragten Dritten gemachte Fotos/Videos, auf denen (auch) Sie abgebildet sind, vervielfältigt, veröffentlicht, verbreitet bzw. anderweitig genutzt werden. Mit Ihrer Anmeldung zur Veranstaltung stimmen Sie weiters ausdrücklich zu, dass die von Ihnen bekanntgegebenen Daten von uns (elektronisch) verarbeitet werden und dass wir Ihnen zukünftig – unabhängig von der Veranstaltung, zu der Sie sich angemeldet haben – weitere Informationen per E-Mail übermitteln. Sie können diese Zustimmungen jederzeit schriftlich widerrufen.

Sie erklären sich durch die Buchung einer Veranstaltung damit einverstanden, dass wir Sie per E-Mail oder Telefon über weitere Angebote des Verband Druck Medien informieren.

Anzeigenbedingungen | Marktplatz und Werbeschaltungen

1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Anzeigenbedingungen gelten für alle entgeltlichen Aufträge zur Einschaltung von textlichen oder grafischen Anzeigen in den elektronischen Medien des Verband Druck Medien Österreich, Grünangergasse 4, 1010 Wien soweit nicht im Einzelnen in besonderen Vereinbarungen schriftlich Abweichendes vereinbart wurde. Diese Anzeigenbedingungen gelten ausschließlich für Kund*innen, die Unternehmer*innen iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind. Sie gelten ausdrücklich nicht für Verbraucher*innen.

2. Leistungszeitraum
Mangels anderer Vereinbarung steht ein Zeitraum von einem Monat ab Anzeigenschaltung zur Verfügung.

3. Einschaltung
Die Anzeige ist von den Kund*innen in Eigenverantwortung zu schalten. Für den Inhalt der Anzeige übernimmt der Verband Druck Medien keine Verantwortung. Weitergehende Ansprüche an den Verband Druck Medien, insbesondere Schadenersatz, werden ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Storno
Bei einem Rücktritt vor erfolgter Einstellung hat der Verband Druck Medien Anspruch auf eine Manipulationsgebühr von zehn Prozent der Einschaltkosten zuzüglich Umsatzsteuer. Nach erfolgter Einstellung ist im Falle der Auftragsstornierung, der volle Anzeigenpreis zu entrichten.
Bei Sonderwerbeformen und allen verbindlich zugesagten Vorzugsplätzen einschließlich Umschlagseiten akzeptiert der Verband keinen Rücktritt aus Gründen, die in der Sphäre der Kund*innen liegen.

5. Verrechnung | Zahlungsbedingungen
Rechnungen des Verband Druck Medien sind innerhalb der auf der Rechnung angeführten Frist ohne Abzug zu bezahlen. Ist keine konkrete Frist genannt, ist die Rechnung sofort nach Erhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Wenn eine Vorauszahlung vereinbart wurde, kann die Durchführung des Auftrages bis zum Eingang der Vorauszahlung zurückgestellt werden. Verzugszinsen gemäß § 456 UGB und gegebenenfalls Einziehungs- und Mahnkosten (letztere gemäß § 458 UGB) gehen zu Lasten der Kund*innen.

5. Haftung
Für den Inhalt der Einschaltungen tragen die Kund*innen die volle und alleinige Haftung. Der Verband Druck Medien ist nicht verpflichtet, Einschaltungen auf ihren Inhalt hin zu prüfen. Ebenso tragen die Kund*innen jeden wie immer gearteten Schaden, der Verband Druck Medien und/oder Dritten aus der Veröffentlichung entsteht. Die Kund*innen halten den Verband Druck Medien hinsichtlich sämtlicher Ansprüche aus der von ihnen beauftragten Einschaltung, die gegenüber dem Verband Druck Medien geltend gemacht werden, vollkommen schad- und klaglos und verpflichten sich, bei erster Aufforderung durch den Verband Druck Medien die zur Abwehr derartiger Ansprüche erforderlichen Informationen und Unterlagen zu erteilen und auch sonst jeden zumutbaren Beitrag zur Abwehr derartiger Ansprüche zu leisten.

5.1. Gesetzeskonforme Veröffentlichung
Die Kund*innen garantieren, dass sie sich mit allen für die von ihnen beauftragte Veröffentlichung relevanten Rechtsvorschriften vertraut gemacht haben und die beauftragte Veröffentlichung keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Verfügungen verletzt. Hingewiesen wird insbesondere auf die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie auf die besonderen Werbebestimmungen für Arzneimittel und Alkohol, die besonderen Werbebestimmungen nach dem Gleichbehandlungsgesetz sowie die berufsrechtlichen Vorschriften für Ärzt*innen. Der Verband Druck Medien ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, fehlende Kennzeichnungen im Sinne des § 26 Mediengesetz zu ergänzen und vorhandene Kennzeichnungen nach eigenem Ermessen zu modifizieren, wenn dies angebracht erscheint, um gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben zu entsprechen; die Pflicht zur hinreichenden Kennzeichnung und die Haftung für unzureichende Kennzeichnung liegt bei allen von den Kund*innen beigebrachten Werbemitteln in jedem Fall bei den Kund*innen und verpflichtet die Kund*innen, den Verband Druck Medien diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten und für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten.

6. Schlussbestimmungen

6.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verband Druck Medien in 1010 Wien. Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis, seiner Anbahnung oder Auflösung wird die Zuständigkeit des für 1010 Wien sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. Der Verband Druck Medien hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand der Kund*innen zu klagen.

6.2. Anwendbares Recht
Auf dieses Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und des internationalen Privatrechts anzuwenden.

6.3. Schriftform
Sämtliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen, somit jede zwischen den Parteien verbindliche Vereinbarung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Soweit in diesen Anzeigenbedingungen nicht ausdrücklich anders geregelt, entspricht die Übermittlung per E-Mail der Schriftform.

6.4. Änderungsvorbehalt
Der Verband Druck Medien behält sich das Recht vor, diese Anzeigenbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderung wird den Kund*innen gegenüber wirksam, wenn sie bei ihrer neuerlichener Bestellung die geänderten Anzeigenbedingungen unwidersprochen akzeptieren. Es gelten daher jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Geltung stehenden Anzeigenbedingungen.

6.5. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anzeigenbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist vielmehr in eine Bestimmung umzudeuten, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am ehesten entspricht. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

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