Anspruch auf Pflegekarenz und -teilzeit
Ab 2020 besteht für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit.
Ab 2020 besteht für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit.
Seit 1. September 2019 besteht ein Rechtsanspruch auf den Papamonat nach dem Väterkarenzgesetz (VKG).