Das Barrierefreiheitsgesetz und die Druckbranche
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Rechtsprechung des EuGH (9.1.2025 C-394/23 Mousse): Binäre geschlechtsspezifische Anrede kann nicht auf Vertragserfüllung gestützt werden.
Der VDMÖ schließt, sich der Forderung der deutschen Spitzenverbände der Druck- und Medienbranche für eine grundlegende Überarbeitung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) an.
Im Budgetbegleitgesetz 2025 wurde im Juni eine steuerfreie Mitarbeiterprämie beschlossen, die rückwirkend ab dem 1. Jänner 2025 gilt.
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Das Standardwerk für das Arbeitsrecht aus Unternehmer:innensicht – „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ von Thomas Rauch – darf in keiner Unternehmensbibliothek fehlen.
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Verband Druck Medien macht die AGB für die Druckbranche und die Technische Richtlinien öffentlich zugänglich.
Hier finden Sie die DSGVO-konforme Liste der branchenüblichen Sub-Auftragsverarbeitenden der österreichischen Druckbranche und Datenschutz-Informationen.
Die Koalitionspartner*innen haben sich nun auf eine Verschiebung des Inkrafttretens um drei Monate geeinigt.