Der VDMÖ begrüßt die Entscheidung des EU-Parlaments, den Start der EUDR zu verschieben und Unternehmen in den nachgelagerten Lieferketten zu entlasten.
EUDR – Was ist neu?
Am 4. Dezember 2025 haben sich der Europäischer Rat (der Ratsvorsitz) und das Europäisches Parlament auf einen vorläufigen politischen Kompromiss geeinigt, der eine gezielte Revision der EUDR-Regelung vorsieht.
Die Kernpunkte dieses Kompromisses:
- Der Start der Anwendung wird für große und mittlere Unternehmen auf Dezember 2026 verschoben. Für Kleinst- und Kleinunternehmen soll der neue Stichtag 30. Juni 2027 lauten.
- Verpflichtungen für Händler und Betreiber „weiter unten“ in der Lieferkette (Downstream-Operators/Traders) werden vereinfacht: Sie müssen künftig nicht mehr selbst Due-Diligence-Erklärungen abgeben. Stattdessen reicht eine Erklärung durch den ersten Marktteilnehmer („first placer“) aus.
- Für Kleinst- und Kleinbetriebe aus als „niedrig-risiko“ klassifizierten Ländern reicht künftig eine einmalige vereinfachte Erklärung, sofern gewisse Daten bereits über bestehende EU-/Mitgliedstaat-Datenbanken vorliegen.
- Der in der bisherigen Fassung enthaltene Anwendungsbereich wird reduziert. So soll gedrucktes Material (Bücher, Zeitungen, Druckerzeugnisse) aus dem Geltungsbereich fallen.
Bedeutung für Unternehmen (inkl. Papier-, Druck- und Medienbranche)
Für Unternehmen , besonders auch solche, die Holz, Papier, Druckerzeugnisse oder mit Holz/papierähnlichen Rohstoffen hergestellte Produkte einsetzen, bedeutet der 4. Dezember 2025:
- Es gibt mehr Zeit, sich vorzubereiten — der Druck, bis Ende 2025 bereits alle Anforderungen zu erfüllen, entfällt.
- Der Verwaltungs- und Nachweisaufwand wird tendenziell geringer, insbesondere für Händler und Betriebe tiefer in der Lieferkette.
- Noch bleibt eine Restunsicherheit: Die Vereinbarung ist bisher politisch vorläufig. Sie muss noch formal durch Parlament und Rat verabschiedet werden.
Nächste Schritte
- Die politischen Organe der EU müssen die vereinbarten Änderungen formell annehmen, vermutlich im Rahmen der laufenden Legislativprozesse noch 2025.
- Dabei wird es konkrete Durchführungs- und Umsetzungsfristen geben und eine endgültige Entscheidung, ob Gedrucktes aus dem Anwendungsbereich herausfällt.
Bild © Pixabay










