EUDR: Nachgelagerte Lieferkette entlasten

Der Verband Druck Medien unterstützt die Position seines deutschen Partnerverbands bvdm, wonach im derzeit bis Ende April 2026 laufenden Verfahren zur weiteren Vereinfachung und Entbürokratisierung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zusätzliche Klarstellungen und Erleichterungen insbesondere für die nachgelagerte Lieferkette notwendig sind.

Die Druckbranche begrüßt, dass der von zahlreichen Branchen gemeinsam geforderte Aufschub des Anwendungsbeginns um zwölf Monate für alle Unternehmen erreicht werden konnte. Ebenso bestätigt die vollständige Herausnahme von Druckerzeugnissen wie Zeitungen und Büchern, dass in der EU hergestellte Druckprodukte keine Treiber von Entwaldung oder Waldschädigung sind. Damit wird das nachhaltige Engagement der gesamten Wertschöpfungskette anerkannt. Im Rahmen der bis April 2026 vorgesehenen Überprüfung der Verordnung gilt es nun, weiteres Vereinfachungspotenzial zu identifizieren – insbesondere für Druckerzeugnisse, die nicht unter die neue Ausnahmeregelung fallen.

Gleichzeitig dürfen keine Schlupflöcher entstehen, die den Marktzugang nicht EUDR-konformer Papiere und Druckerzeugnisse aus Drittstaaten ermöglichen. Dies würde zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zulasten der in der EU produzierenden Unternehmen führen. Der überarbeitete Ansatz der EUDR, die Sorgfaltspflichten auf den Erstinverkehrbringer zu konzentrieren, ist richtig. Druckereien, die ihr Papier innerhalb der EU beziehen, müssen sich darauf verlassen können, dass die gesetzlichen Sorgfaltspflichten von ihren Lieferanten erfüllt werden. Die vorgesehene Entlastung der nachgelagerten Lieferkette muss daher konsequent umgesetzt und dauerhaft gewährleistet werden. Aus Sicht des Verbands sind hierfür weitere Klarstellungen und Vereinfachungen erforderlich.

Konsequente Entlastung nachgelagerter Unternehmen
  • Pflicht zur Registrierung in TRACES und Dokumentationspflichten streichen
  • Keine Pflicht zur Weitergabe und Speicherung von Referenznummern
  • Keine Nachforschungspflicht für die nachgelagerte Lieferkette
  • Keine Wiedereinführung der Sorgfaltspflicht für nachgelagerte Marktteilnehmer
Korrekturmaßnahmen und Sanktionen auf angemessenes Maß beschränken
  • Beschränkung von Korrekturmaßnahmen und Sanktionen auf eigene Pflichtverstöße
  • Vernichtung von Produkten generell ausschießen
  • Keine Pflicht zu Rückruf oder Rücknahme in der nachgelagerten Lieferkette
  • Finanzielle Sanktionen statt sinnloser Produktvernichtung
  • Klare, unbürokratische Regelungen für den Re-Import
  • Zuverlässigkeit und Benutzerfreundlichkeit des EU-Informationssystem TRACES verbessern
  • Anwendungsbereich: Klärung von Zuordnungsfragen (HS-Codes)
  • Delegierten Rechtsakt zum Anwendungsbereich endlich umsetzen

Bild © Pixabay

2026-02-12T14:27:33+01:0012. Februar 2026|

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