Die neue EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen – auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Druckindustrie.
EUDR-Anforderungen für KMU in der Druckbranche
Umsetzung und Unterstützung
Die neue EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen – auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Druckbranche. Für KMU gelten jedoch gewisse Erleichterungen bei der Sorgfaltspflicht.
Wann gilt ein Unternehmen als KMU im Sinne der EUDR?
Ein Unternehmen gilt als KMU, wenn mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt sind:
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Maximal 25 Mio. € Bilanzsumme
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Maximal 50 Mio. € Nettoumsatz
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Maximal 250 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt
Was bedeutet die EUDR für KMU in der Druckbranche?
Aus aktueller Sicht wird es für die meisten Druckereien mit KMU-Status nicht erforderlich sein, eigene Sorgfaltserklärungen über den EU-Server zu erstellen. In der Regel genügt es, die Sorgfaltserklärungen der Vorlieferanten auf Anfrage an Kund:innen weiterzugeben.
Dennoch ist auch diese vereinfachte Vorgehensweise mit erheblichem logistischem Aufwand verbunden. Eine automatisierte Umsetzung ist praktisch nur mit entsprechender Software möglich. Der Branchenverband steht hierzu im engen Austausch mit mehreren Softwareanbietern, die bereits an branchenspezifischen Lösungen arbeiten und diese zeitnah präsentieren wollen.
Rolle von FSC und PEFC im Kontext der EUDR
Die ausschließliche Verwendung von FSC- oder PEFC-zertifizierten Papieren ersetzt nicht automatisch die Anforderungen der EUDR. Allerdings können diese Zertifizierungen Prozesse erleichtern:
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FSC plant die Einführung eines eigenen EUDR-Moduls zur einfachen Erstellung der notwendigen Sorgfaltserklärungen.
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PEFC bietet ebenfalls strukturierte Nachweise, die bei der Erfüllung der Nachweispflichten unterstützen können.
Mustertext für die Kundenkommunikation
Bis zur Verfügbarkeit funktionierender Softwarelösungen kann der folgende Text als Vorlage für die Kundeninformation verwendet und individuell angepasst werden:
EUDR-Verpflichtungserklärung
Wir bestätigen, dass wir uns zur Einhaltung der Anforderungen der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) verpflichtet haben.
Aktuell befinden sich die rechtlichen und praktischen Vorgaben noch in der Umsetzung auf EU- und nationaler Ebene. Wir verfolgen die Entwicklungen aufmerksam und werden alle geforderten Schritte fristgerecht umsetzen, sobald diese verbindlich beschlossen sind.
Unser Unternehmen ist sowohl FSC- als auch PEFC-zertifiziert (FSC-Zertifikatscode: XXX, PEFC-Zertifikatscode: XXX). Die aktuellen Zertifikate stehen auf unserer Website zum Download bereit.
Unsere Papierlieferanten garantieren über Herkunftsnachweise und Zertifikate (FSC bzw. PEFC), dass die eingesetzten Rohstoffe aus verantwortungsvoller Waldwirtschaft stammen und kein illegal geschlagenes oder gehandeltes Holz enthalten ist.
Nächste Schritte für die Branche
Derzeit warten wir auf konkrete Umsetzungsvorschläge seitens der Softwarehersteller speziell für die Druckbranche. Sobald es neue Informationen oder einsatzbereite Lösungen gibt, werden wir Sie umgehend informieren.
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