Verpackungsverordnung (PPWR) für Druckereien

Ab 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) unmittelbar – EU-weit, ohne nationale Umsetzung und ohne Übergangsfrist für Kleinbetriebe. Sie verlangt im Kern: Jede Verpackung bzw. jedes verpackte Produkt wird von einem verantwortlichen Unternehmen bewertet, dokumentiert und – wo nötig – gekennzeichnet.

Zwei Rollen, oft im selben Betrieb

Die PPWR unterscheidet zwischen Erzeuger, Lieferant und Vertreiber – mit jeweils unterschiedlichen Pflichten. Für Druckereien ist das besonders relevant, weil ein und derselbe Betrieb je nach Auftrag in unterschiedlichen Rollen steckt:

  • Bei der eigenen Versandverpackung sind Sie in aller Regel Erzeuger.
  • Trägt eine von Ihnen produzierte Verpackung (z. B. Faltschachtel, Banderole, Etikett) den Namen oder die Marke Ihres Kunden, sind Sie Lieferant – Ihr Kunde ist dann Erzeuger und muss seine Konformität nachweisen, wofür er von Ihnen eine entsprechende Bestätigung benötigt.
Was konkret zu tun ist

Im Kern geht es vorerst um drei Anforderungen: Stoffbeschränkungen (Art. 5 PPWR, v. a. Schwermetalle), Kennzeichnung (Art. 15 PPWR) und eine nachvollziehbare Dokumentation (Art. 39 PPWR), die Behörden auf Anfrage vorgelegt werden kann. In der Praxis heißt das für die meisten Druckereien: Bestätigungen der eigenen Lieferanten zu den eingesetzten Materialien einholen, diese kontrollieren und bewerten sowie passende Kennzeichnungsvermerke ergänzen.

Einige Details sind noch offen

Mehrere praxisrelevante Punkte – etwa Sonderfälle bei sehr kleinen Auftraggebern – sind von der EU-Kommission noch nicht abschließend konkretisiert. Es lohnt sich, künftige Leitlinien-Updates der Kommission im Blick zu behalten.

Besonders einfach mit System

Wenn Sie sich für ein übersichtliches System mit möglichst wenig eigenem Aufwand und fertigen Vorlagen interessieren: Unter www.ppwr.help findet sich eine strukturierte Übersicht speziell für Druckereien.

Kontakt: Ing. Katja Erhart-Viertlmayr, MBA · ERHART Coaching & Consulting · ppwr@erhart.biz · +43 676 612 3712

Dieser Beitrag dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung oder Einzelfallprüfung. Stand: 13.07.2026.

Bild © Pexels

2026-07-14T11:50:17+02:0014. Juli 2026|

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