Nachschärfung bei Fixkostenzuschuss und Kurzarbeit

Offener Brief an die österreichische Bundesregierung

Im Herbst berichtete der Verband Druck & Medientechnik erstmals seit März wieder von einem zarten Aufschwung in den Druckereien. Mit dem 17.11.2020 und dem neuerlichen Lockdown sieht die Lage mit einem Schlag wieder anders aus. Die staatlichen Wirtschaftshilfen hätten in der Praxis jedoch Schwächen, betont der Verband Druck & Medientechnik und fordert fairere Regelungen u.a. Nachschärfung bei Fixkostenzuschuss und Kurzarbeit. 

„Viele Mitglieder berichten uns von unklaren Formulierungen oder Benachteiligung von Unternehmen und Arbeitnehmer*innen“,

berichtet Gerald Watzal, Präsident des Verband Druck & Medientechnik.

In einem offenen Brief an die österreichische Bundesregierung und alle politischen Entscheidungsträger, fordert der Branchenverband Nachbesserungen.

Die Forderungen des Verband Druck & Medientechnik

1. Unterbrechung des Fixkostenzuschuss statt zusammenhängendem Zeitraum

Druckereien haben sich nach dem Ende des Lockdowns im 3. Quartal erfolgreich angestrengt, neue Aufträge zu generieren. Statt -50 % Umsatzverlust verzeichneten viele Druckereien im Herbst nur noch ein Minus von -20% oder noch weniger. Die Beantragung des Fixkostenzuschusses 2 war für diese Betriebe kein Thema mehr. Mit dem neuerlichen Lockdown erwarten die Druckereien jedoch wieder einen massiven Einbruch, können aber vielfach keinen Fixkostenzuschuss 2 mehr beantragen. Deshalb fordert der Verband Druck & Medientechnik, dass der Fixkostenzuschuss nicht mehr in aufeinanderfolgenden Monaten beantragt werden muss, sondern auch nach einer Pause wieder beantragt werden kann.

2. Familienbonus nicht wegnehmen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kurzarbeit droht ein weiterer Verlust. Durch die Kurzarbeit werden gerade geringer Verdienende unter die Grenze für den Familienbonus rutschen – ihnen droht bei der Aufrollung die Zurückforderung und damit ein Netto-Einkommensverlust von deutlich mehr als 20%. Der Familienbonus darf daher 2020 nicht angetastet werden, wenn das Jahreseinkommen auf Grund von Kurzarbeit unter die Bezugsgrenze für den Familienbonus rutscht

3. Klarere Definition von Betretungsregeln von Copyshops

Copyshops sind in der Kriterienliste der Wirtschaftskammer derzeit nicht geregelt. Unklar ist, ob diese ihren Kundenbereich und damit de facto schließen müssen oder nicht. Schließlich produzieren Copyshops zwar vor Ort und nehmen Auftragsarbeiten an, bieten aber auch Selbstbedienung an den Groß-Kopierern und zählen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen zum Kundenkreis. Hier braucht es klare Regeln, damit die Copyshops in Österreich entsprechend reagieren und planen können.

Der Verband Druck & Medientechnik bietet im Brief seine Mithilfe an. Präsident Watzal betont:

„Wir wünschen uns eine praxisnahe, gerechte und umsetzbare Unterstützung für alle Druckereien, die durch die Corona-Pandemie mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfen. Damit wir auch den 2. Lockdown überstehen“.

Foto © KiTO

Über den Verband Druck Medien

Der Verband Druck Medien Österreich besteht seit 1872. Er ist die einzige umfassend kompetente und unabhängige Unternehmensvertretung für die grafische Branche in Österreich. Der Verband vertritt mehr als 200 Unternehmen vom Kleinbetrieb bis zum internationalen Konzern. International ist er in der FESPA organisiert. Präsident ist Gerald Watzal.

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2023-01-03T18:58:14+01:0023. November 2020|

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