Der VDMÖ begrüßt die Entscheidung des EU-Parlaments, den Start der EUDR zu verschieben und Unternehmen in den nachgelagerten Lieferketten zu entlasten.
Auswirkungen des Mousse-Urteils für Druckereien
Nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (9.1.2025, C-394/23, Mousse) kann eine binäre geschlechtsspezifische Anrede (Herr/Frau) nicht auf die Vertragserfüllung oder berechtigte Interessen gestützt werden.
Was bedeutet das Urteil für Adressdateien?
Die Anrede in einer Datenbank darf entweder keine Pflichtangabe sein oder muss zusätzlich eine neutrale Option (beispielsweise Guten Tag [Vor- und Nachname]) angeboten werden. (Eine inhaltliche Verarbeitung des Geschlechts für konkrete Verarbeitungszwecke, wo dies unerlässlich ist natürlich weiter möglich – beispielsweise im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen).
Aufgabe der Druckerei als Auftragsverarbeiter
Wenn Sie als Druckerei Adressdaten von Kunden verarbeiten, sind Sie im Normalfall als Auftragsverarbeiter nach der DSGVO tätig und haben mit Ihren Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag (z. B. nach unserem Muster) abgeschlossen.
Als Auftragsverarbeiter hat die Druckerei in solchen Fällen keine inhaltliche Entscheidungsbefugnis über die Anrede, muss aber trotzdem aktiv werden, um ihre eigenen Pflichten aus der DSGVO zu erfüllen und um den Verantwortlichen (Kunden) vor Verstößen zu schützen.
Auftragsverarbeiter müssen sicherstellen, dass nur datenschutzkonforme Daten verarbeitet werden und sind zur Meldung verpflichtet, wenn eine Weisung rechtswidrig erscheint (Art. 28 Abs. 3 DSGVO).
Um Beschwerden zu vermeiden, empfehlen wir Druckereien, ihre Auftraggeber kurz auf das EuGH-Urteil „Mousse“ hinweisen.
Muster-Hinweis an Auftraggeber
Betreff: Anpassung der Anredeoptionen nach EuGH-Urteil
Sehr geehrte/r [Kunde],
der Europäische Gerichtshof hat am 9. Januar 2025 (C-394/23 „Mousse“) entschieden, dass eine rein binäre Anrede („Herr/Frau“) nicht mehr ausschließlich als Pflichtangabe zulässig ist.
Als Ihr Auftragsverarbeiter sind wir verpflichtet, Sie auf mögliche Datenschutzverstöße hinzuweisen. Falls Ihre Kundendatenbank aktuell nur binäre Anredeoptionen vorsieht, empfehlen wir dringend die Ergänzung einer neutralen Anrede (z. B. „Guten Tag [Vor- und Nachname]“) oder die Entfernung der Pflichtangabe.
Mit lieben Grüßen
[Ihre Druckerei]
Link: Empfehlung der Gleichbehandlungsanwaltschaft
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