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Der Verband Druck & Medientechnik vertritt Ihre Interessen bei Lohn- und Kollektivvertragsverhandlungen.
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Kollektivvertrag 2012
Stand der Verhandlungen

Die Kollektivvertragsverhandlungen am 11. Jänner 2012 haben noch keine Einigung gebracht. Sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite haben Angebote unterbreitet, die keine Zustimmung des jeweils anderen Sozialpartners gefunden haben.
Angebot des Verbandes Druck & Medientechnik vom 11. Jänner 2012
- 40 Stunden als wöchentliche Normalarbeitszeit auf Basis des Entgelts für 37 Wochenstunden.
- Anpassung des erweiterten Bandbreitenmodells nach § 12b auf die neue wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden:
maximal 10 Stunden tägliche Normalarbeitszeit (wie bisher)
32 Stunden Untergrenze (statt 26 Stunden)
48 Stunden Obergrenze (wie bisher).
Der Durchrechnungszeitraum soll von derzeit 26 Wochen auf ein Jahr verlängert werden.
- Das Bandbreitenmodell nach § 12b soll auch für Rollenbetriebe und MitarbeiterInnen in Mischbetrieben Bogen/Rolle gelten.
- Die Gewerkschaft steht als Mediator bei der Umsetzung der Bandbreitenmodelle zur Verfügung.
- Entfall des Nachtzuschlags von 18 bis 19 Uhr
- Laufzeit: Früheste Kündigungsmöglichkeit Ende 2013
- Inkrafttreten: April 2012
Alle diese Maßnahmen sollen nicht für den Bereich Tageszeitungen gelten.
Hier ist der Kollektivvertrag nicht gekündigt worden.
Angebot der Gewerkschaft vom 11. Jänner 2012
- Rücknahme der Kündigung und sofortige Wiederherstellung der derzeit
geltenden Kollektivverträge mit einer früheste Kündigungsmöglichkeit zum
31. 12. 2013 - Wiederinkraftsetzen der Kriseninstrumente für Rollendrucker:
(Inhalt sinngemäß wie in der Vereinbarung vom 2. März 2011 textiert);- Entfall des Nachtzuschlags von 18 bis 19 Uhr
- Alternativer Entfall von Mehrstundenzuschlag für die 37. bis 40. Stunde oder Verwendung des erweiterten Bandbreitenmodells für die Krise.
- Bei Ausspruch einer Kollektivvertrags-Kündigung werden diese Kriseninstrumente sofort außer Kraft gesetzt.
- Aufnahme von ernsthaften Verhandlungen, die zu einer Kostendämpfung im Bogenbereich in der Höhe von 4% führen sollen. Welche Maßnahmen getroffen werden können, ist offen; eine Arbeitszeitverlängerung wird explizit ausgeschlossen; Verhandlungen sind bis Ende 2013 möglich.
Die kostendämpfenden Maßnahmen im Bogenbereich würden frühestens mit 1. Jänner 2014 in Kraft treten. - Friedenspflicht während der Kollektivvertragsverhandlungen.
- Anmerkung: In Kombination mit den obigen Maßnahmen wurde eine „moderate Lohnrunde 2012“ für den Bogenbereich (Orientierungspunkt der Gewerkschaft zumindest Inflationsabgeltung) in Aussicht gestellt (eine Friedenspflicht für die Lohn- und Gehaltsverhandlungen besteht nicht).
Die Inhalte finden Sie auch zusammengefasst in unserer Presse-Info vom 11. Jänner 2012 (lesen Sie hier).
Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.






















































































