Verband Druck & Medientechnik

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Kollektivvertrag 2012Kollektivvertrag 2012

Stand der VerhandlungenStand der Verhandlungen

Österreichs Druckbranche schrumpft

Die Kollektivvertragsverhandlungen am 11. Jänner 2012 haben noch keine Einigung gebracht. Sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite haben Angebote unterbreitet, die keine Zustimmung des jeweils anderen Sozialpartners gefunden haben.

 

Angebot des Verbandes Druck & Medientechnik vom 11. Jänner 2012

  • 40 Stunden als wöchentliche Normalarbeitszeit auf Basis des Entgelts für 37 Wochenstunden.
  • Anpassung des erweiterten Bandbreitenmodells nach § 12b auf die neue wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden:
    maximal 10 Stunden tägliche Normalarbeitszeit (wie bisher)
    32 Stunden Untergrenze (statt 26 Stunden)
    48 Stunden Obergrenze (wie bisher).
    Der Durchrechnungszeitraum soll von derzeit 26 Wochen auf ein Jahr verlängert werden.
  • Das Bandbreitenmodell nach § 12b soll auch für Rollenbetriebe und MitarbeiterInnen in Mischbetrieben Bogen/Rolle gelten.
  • Die Gewerkschaft steht als Mediator bei der Umsetzung der  Bandbreitenmodelle zur Verfügung.
  • Entfall des Nachtzuschlags von 18 bis 19 Uhr
  • Laufzeit: Früheste Kündigungsmöglichkeit Ende 2013
  • Inkrafttreten: April 2012

Alle diese Maßnahmen sollen nicht für den Bereich Tageszeitungen gelten.

Hier ist der Kollektivvertrag nicht gekündigt worden.

 

Angebot der Gewerkschaft vom 11. Jänner 2012

  • Rücknahme der Kündigung und sofortige Wiederherstellung der derzeit
    geltenden Kollektivverträge mit einer früheste Kündigungsmöglichkeit zum
    31. 12. 2013
  • Wiederinkraftsetzen der Kriseninstrumente für Rollendrucker:
    (Inhalt sinngemäß wie in der Vereinbarung vom 2. März 2011 textiert);
    • Entfall des Nachtzuschlags von 18 bis 19 Uhr
    • Alternativer Entfall von Mehrstundenzuschlag für die 37. bis 40. Stunde oder Verwendung des erweiterten Bandbreitenmodells für die Krise.
    • Bei Ausspruch einer Kollektivvertrags-Kündigung werden diese Kriseninstrumente sofort außer Kraft gesetzt.
  • Aufnahme von ernsthaften Verhandlungen, die zu einer Kostendämpfung im Bogenbereich in der Höhe von 4% führen sollen. Welche Maßnahmen getroffen werden können, ist offen; eine Arbeitszeitverlängerung wird explizit ausgeschlossen; Verhandlungen sind bis Ende 2013 möglich.
    Die kostendämpfenden Maßnahmen im Bogenbereich würden frühestens mit 1. Jänner 2014 in Kraft treten.
  • Friedenspflicht während der Kollektivvertragsverhandlungen.
  • Anmerkung: In Kombination mit den obigen Maßnahmen wurde eine „moderate Lohnrunde 2012“ für den Bogenbereich (Orientierungspunkt der Gewerkschaft zumindest Inflationsabgeltung) in Aussicht gestellt (eine Friedenspflicht für die Lohn- und Gehaltsverhandlungen besteht nicht).

Die Inhalte finden Sie auch zusammengefasst in unserer Presse-Info vom 11. Jänner 2012 (lesen Sie hier).

 

Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.

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